Ja, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann die Hausverwaltung wechseln. Die Verwaltung kann entweder durch ein professionelles Hausverwaltungsunternehmen oder durch einzelne Eigentümer in Selbstverwaltung erfolgen.
Grundlage jeder Zusammenarbeit ist ein Verwaltervertrag, der Rechte, Pflichten und Laufzeit regelt. Auch während einer laufenden Vertragsperiode ist ein Wechsel möglich – dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.
Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Wechsel sinnvoll ist und wie dieser abläuft.
Gründe für einen Verwalterwechsel
🔹 Auslaufen des Verwaltervertrags
Die Laufzeit eines Verwaltervertrags beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Jahren. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) darf die Laufzeit maximal fünf Jahre betragen (bei neu gegründeten Gemeinschaften maximal drei Jahre).
Nach Ablauf können die Eigentümer darüber entscheiden:
- Fortführung der Zusammenarbeit
- Wechsel der Hausverwaltung
Auch die bestehende Hausverwaltung kann sich gegen eine Verlängerung entscheiden, beispielsweise aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen.
🔹 Außerordentliche Kündigung
Seit der WEG‑Reform im Dezember 2020 gilt:
👉 Eine Hausverwaltung kann jederzeit abberufen werden.
Nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Kündigung – selbst wenn ursprünglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde.
Das ermöglicht Eigentümergemeinschaften, bei Unzufriedenheit deutlich schneller zu reagieren.
Ablauf eines Verwalterwechsels
Ein Wechsel der Hausverwaltung erfolgt in mehreren strukturierten Schritten.
🔹 1. Angebote einholen und vergleichen
Zunächst sollten mehrere Hausverwaltungen angefragt werden.
- Angebote einholen
- Leistungen vergleichen
- Gespräch mit potenziellen Verwaltern führen
👉 Mehrere Vergleichsangebote sind empfehlenswert, um die beste Entscheidung zu treffen.
🔹 2. Einberufung der Eigentümerversammlung
Die Angebote werden den Eigentümern vorab zur Verfügung gestellt.
In der Eigentümerversammlung:
- Vorstellung der möglichen neuen Verwaltung
- Klärung offener Fragen
- Austausch innerhalb der Gemeinschaft
🔹 3. Beschluss über Kündigung und Abberufung
In der Versammlung wird entschieden:
- Abberufung der bisherigen Verwaltung
- Kündigung des Verwaltervertrags
Der Beschluss wird protokolliert und in der Regel durch den Verwaltungsbeirat umgesetzt.
🔹 4. Bestellung der neuen Hausverwaltung
Im nächsten Schritt erfolgt die Wahl der neuen Verwaltung.
Dabei wird festgelegt:
- welche Hausverwaltung beauftragt wird
- wer den neuen Verwaltervertrag unterzeichnet
🔹 5. Übergabe der Verwaltung
Die neue Hausverwaltung organisiert die Übergabe zusammen mit der bisherigen Verwaltung.
Übergeben werden unter anderem:
- Papierunterlagen und Stammdaten
- digitale Dokumente (z. B. E‑Mails, Abrechnungen)
- Schlüssel und Zugangsberechtigungen
👉 Wichtig: Die bisherige Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, alle Unterlagen vollständig zu übergeben.
Fazit: Ein Wechsel kann sinnvoll sein
Ein Verwalterwechsel bietet die Möglichkeit, die Verwaltung Ihrer Immobilie neu auszurichten und zu verbessern. Mit einer strukturierten Vorbereitung und klaren Abläufen kann der Übergang reibungslos erfolgen.
Unterstützung beim Verwalterwechsel
Sie überlegen, die Hausverwaltung Ihrer WEG zu wechseln?
👉 Wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Prozesses – von der Angebotsphase bis zur Übergabe.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
